AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Funtasiewelt Events
Martin Schmidt & Jennifer Voigt-Schmidt GbR
Drosselweg 4
63814 Mainaschaff

Fon: +49 (0) 6021 7 64 51
Fax: +49 (0) 6021 45 89 29
Mail:

1. Vertragsgegenstand

(1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch Funtasiewelt. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an Funtasiewelt, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen.

(2) Funtasiewelt bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. Funtasiewelt übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt Funtasiewelt keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.

(3) Funtasiewelt ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2. Leistungsumfang Funtasiewelt

(1) Die vom Funtasiewelt zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.

(2) Sofern Funtasiewelt an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich Funtasiewelt, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

(3) Funtasiewelt behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt Funtasiewelt je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen Funtasiewelt und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass Funtasiewelt alleiniger Vertragspartner des Kunden ist.

3. Pflichten des Kunden

 (1) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Funtasiewelt um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt werden der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.

(2) Der Kunde stellt Funtasiewelt den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Strom- und Wasseranschlüsse. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.

(3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

(4) Der Kunde hat die von Funtasiewelt in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde Funtasiewelt erteilt hat.

(5) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Funtasiewelt um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt werden der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.

4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

(1) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Funtasiewelt unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.

(2) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Funtasiewelt nicht zu verantworten hat, stellt Funtasiewelt Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.

Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:

  • bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30% der Auftragssumme
  • bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 60 % der Auftragssumme
  • bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme

Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 10 Tagen vor dem  geplanten  Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.

Sollte Funtasiewelt für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines anderen Kunden erhalten, wird Funtasiewelt die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren.

Verpflichtet Funtasiewelt im Auftrag des Kunden für dessen Veranstaltung Drittanbieter  (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Catering, Licht- und Bühnentechnik, Lieferanten von Fun-Geräten, etc.) gelten besondere Stornogebühren, die im Angebot schriftlich niedergeschrieben sind und mit der Auftragserteilung durch den Kunden akzeptiert werden.

5. Absagen aufgrund höherer Gewalt

Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.

6. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

Funtasiewelt verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

7. Nachweise

Funtasiewelt bestätigt, über sämtliche zur Erbringung der Dienste erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen und sämtliche anderweitige Voraussetzungen zur Leistungserbringung, zu erfüllen.

8. Pflichtverletzungen

Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Sonstige Bestimmungen

(1) Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht,  es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis  sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.

(3) Gerichtsstand ist Aschaffenburg.