Hüpfburgen

Hüpfburgen für Ihr (Kinder-) Fest

Hüpfburg für Veranstaltungen - Kinderantimation - Bällchenbad

Hüpfburgen für Ihr Kinderfest

Eine Veranstaltung - zu der Kinder eingeladen sind - ohne Hüpfburg? Geht ja so gut wie gar nicht! Für uns Erwachsene ist es ein Phänomen: Hüpfburgen stehen (fast) auf jedem Fest, sind weder etwas Besonderes noch etwas Neues, aber bringen Kinderaugen im Nu zum Leuchten. Das "Geheimnis" dahinter ist denkbar einfach: Kinder lieben es, zu toben und hüpfen. Es ist eine ganz ausgeprägte Form ihres natürlichen Bewegungsdranges. Aus diesem Grund ziehen die bunten Autos, Hexenhäuschen, Schlösser, Piratenschiffe und andere lustige Motive die Kinder mit magnetischer Wirkung an.

Mit einer Hüpfburg liegen Sie bei Ihren kleinen Gästen immer richtig.

Gut zu wissen

Die Hüpfburgen, die wir bei den Veranstaltungen unserer Kunden aufstellen, stammen nahezu alle aus unserem eigenen Bestand. Das bedeutet für Sie: Wir garantieren Ihnen saubere und gepflegte Event-Geräte in einem einwandfreien technischem Zustand. Für den (seltenen!) Fall, dass unser eigenes Hüpfburgen-Depot einmal nicht ausreichen sollte, haben wir zuverlässige Partner, bei denen wir passende Burgen mieten. Für Sie bleibt es bei einem Ansprechpartner. Und auch für die von uns für Sie angemieteten Hüpfburgen gilt das gleiche Versprechen in puncto Qualität.

 

Hüpfburg & Sicherheit

Bislang gab es auf unseren Hüpfburgen noch nie einen ernsteren "Unfall". Das soll auch in Zukunft so bleiben, denn das Wohl und die Sicherheit Ihrer Gäste haben für uns höchste Priorität. Ebenso ist es uns wichtig, dass Sie als Veranstalter keine unnötigen Risiken eingehen. Deshalb legen wir Ihnen ein paar Ratschläge ans Herz. Verstehen Sie das bitte nicht als Belehrung, sondern als Hilfestellung aus über zwölf Jahre langer Erfahrung.

Eine Hüpfburg sollte nie ohne qualifizierte Aufsicht betrieben werden. Hinweisschilder wie "Benutzen auf eigene Gefahr" - die wir leider immer wieder sehen - rufen bei uns nur Kopfschütteln hervor. Im "Fall der Fälle" stellt sich auch die Haftungsfrage. Dabei geht es darum, ob ein Unfall vermeidbar oder - bedingt durch die Sache - unvermeidbar war.

Ein einfaches Beispiel: Auf einer für bis zu zehn Kindern zugelassenen Hüpfburg toben sieben Kinder. Zwei Kinder stoßen zusammen, es gibt eine kleine Beule. So etwas kann jederzeit passieren, weil es zu den überschaubaren und kalkulierbaren Risiken einer Hüpfburg gehört. Weil sich das nicht verhindern lässt, kann Ihnen auch niemand dafür einen Vorwurf machen. Anders sieht es aus, wenn auf der gleichen Hüpfburg 15 Kinder toben, zwei davon noch mit einer Limo-Flasche (Glasbruch - Scherben!) in der Hand. Hier liegt ein vermeidbares Risiko vor. Eine geschulte Aufsicht erkennt die Gefahr und greift ein, bevor etwas passiert.

Gerne übernehmen unsere geschulten Mitarbeiter die Hüpfburgen-Aufsicht. Wenn Sie möchten, dürfen das auch gerne Mitarbeiter aus Ihrem Team machen. Natürlich bekommen Ihre Mitarbeiter von uns eine umfangreiche Einweisung, so dass einem ungetrübten Hüpf-Vergnügen nichts mehr im Wege steht.

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